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AKTUELL:

Wir sind eine vom BfS zertifizierte Radon-Messstelle an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen sowie in Wasserwerken: Kontaktieren Sie uns bitte unter info@binker.de

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Radon in Sachsen: Der Freistaat Sachsen und die Europäische Union fördern investive Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen in Bestandsbauten. Wir erstellen Ihnen ein  qualifiziertes und fundiertes Angebot für eine förderfähige Sanierung und helfen Ihnen bei der Antragseinreichung! Siehe hier: SAB-Förderung

Schädlings-Bekämpfung und Denkmalpflege aktuell

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Mit ungiftigem Stickstoff effektiv begasen; Stickstoffeinsatz in Kirchen gegen Holzwurm

Stickstoff ist ein farb- und geruchloses Gas, das bereits zu ca. 78 Vol.-% in der natürlichen Atemluft des Menschen (Naturgas) vorkommt. Stickstoff verhält sich Materialien und Kunstwerken gegenüber völlig neutral und inert. Entzieht man der Atemluft den Sauerstoff, würde man ersticken.

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Dieses Erstickungsprinzip wendet man in der Schädlingsbekämpfung gegenüber Schadinsekten an, so auch gegen den Holzschädling "Holzwurm". Um ihn und alle seine Entwicklungsstadien in akzeptabler Zeit mit Stickstoff abzutöten, sollte der Restsauerstoffgehalt unter 2 Vol.-% liegen. Die Begasung der vom Holzwurm heimgesuchten Holzgegenstände muss dabei in gasdichten Folieneinhausungen erfolgen, damit während der Begasung kein weiterer Sauerstoff eindringen kann. Die Behandlungsdauern liegen bei ca. 8-10 Wochen. Die Temperatur hat einen entscheidenden Einfluss auf die Behandlungsdauer und somit auch auf den Bekämpfungserfolg. Unter 20°C sollte deshalb keine Stickstoffbegasung ausgeführt werden. Die Stickstoff-Begasung findet in Sauerstoff-undurchlässigen Einhausungen, Folienkammern oder - zelten statt, die die befallenen Exponate enthalten. In Kirchen werden so heutzutage ganze Hochaltäre, Orgelemporen, Orgeln, Kanzeln, Gestühle, Beichtstühle, Skulpturen, Totenschilde, Kreuzwegstationen etc. direkt vor Ort begast.

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Die Kunstwerke können an Ort und Stelle verbleiben (keine Transportkosten) und müssen nicht ausgebaut werden (keine Abbauschäden). Klimaregelungen während der Begasungen sorgen dabei für stabile Temperatur- und Feuchtebedingungen. Der für die Begasung erforderliche Stickstoff wird direkt am Einsatzort über spezielle Stickstofferzeuger produziert und anschließend in das Behandlungszelt eingeleitet.

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Zwei Beispiele:

Klosterkirche St. Tertulin in D-82444 Schlehdorf: Das Kloster Schlehdorf mit der Klosterkirche liegt unmittelbar am nördlichen Rand der Bayerischen Alpen am Kochelsee südlich von München.

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Die Ausstattung der Kirche war vom Gewöhnlichen Nagekäfer befallen und wurde von Binker Materialschutz GmbH mit Stickstoff im Altarion Nitrogeno®-Verfahren begast, da durch das baulich angrenzende bewohnte Kloster eine Begasung mit toxischen Gasen in diesem Fall nicht möglich war.

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Alle vom Gewöhnlichen Nagekäfer befallenen Seitenaltäre sowie die Orgel und einzelne mobile Kunstgüter wurden gasdicht eingehaust und anschließend mit Stickstoff begast. Nach einigen Wochen unter dieser Stickstoff-Atmosphäre waren alle Holzwürmer ausgemerzt.
Siehe auch: http://www.stbawm.bayern.de/hochbau/projekte/st_tertulin_anobienbek.php

Klosterkirche A-4975 Suben: Im Stift Suben oberhalb des Inns gelegen befindet sich heute die Justizvollzugsanstalt Oberösterreichs. Unter dem Domkapitel zu Salzburg erbauten von 1697 bis 1702 Augustiner-Chorherren den Konventtrakt. Die Klosterkirche wurde 1772 fertiggestellt.

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Massiver Befall durch den Holzwurm bedrohte die wertvolle barocke Ausstattung der ehemaligen Konventkirche.

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Die Firma Binker Materialschutz GmbH wurde deshalb u.a. zur Begasung mit dem Naturgas Stickstoff im Altarion Nitrogeno®-Verfahren beauftragt. Wegen des baulich angrenzenden und überbelegten Gefängnisses musste nämlich eine ungiftige Methode zur Holzwurmbekämpfung in Teilbereichen ausgeführt werden.

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Zur gasdichten Einhausung der Orgelempore für die Stickstoffbegasung waren u.a. über 12m hohe Gerüste erforderlich, bevor mit der Stickstoffproduktion und Gasspülung begonnen werden konnte. Zusätzlich wurde ein Klimamanagement erforderlich, damit die sensiblen Kunstwerke und Orgelmaterialien keinen Schaden nahmen. Die gesamte Begasungsmaßnahme nahm viele Wochen in Anspruch, doch nach der Belüftung und dem Abbau der Einhausungen und Hardware-Anlagen wurden viele Holzwurmkäfer tot aufgefunden. Die geplante Innensanierung der Kirche konnte nun fortgeführt werden.

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Siehe auch: http://www.suben.at/system/web/zusatzseite.aspx?menuonr=218387793&detailonr=42715

Hinweis zu Inertgasverfahren innerhalb der EU in Verbindung mit z.B. N2-Generatoren:
Unsere Inertgasverfahren dienen der temporären sauerstofffreien bzw. sauerstoffarmen Lagerung von Museumsgegenständen gegen negative Umwelteinflüsse (Korrosion, schädliches Klima). Vorteilhafter Nebeneffekt: Bei sauerstofffreier Lagerung der Museumsgegenstände über einen Zeitraum von ca. 4-12 Wochen sterben unvermeidbar auch verschiedene Organismen (wie z.B. Museumschädlinge: Teppichkäfer, Nagekäfer, Termiten, Kleidermotten) in oder an den Museumsgegenständen ab.

 

Beschränkung des Verbreitungsgebietes unserer Internetwerbung - Rechtlicher Hinweis an Adressaten dieser Webseite aus dem Markt der Europäischen Union:

Die auf dieser Webseite und/oder verlinkten Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (nicht Vorratsschutz!) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) sind beschränkt auf Länder außerhalb des Marktes der Europäischen Union. Adressaten unserer Werbung aus dem Markt der Europäischen Union werden von uns mit den auf diesen Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (ausgenommen Vorratsschutz) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) nicht beliefert/versorgt. Innerhalb des Marktes der Europäischen Union dürfen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9) weder angeboten noch durchgeführt werden. Gleiches gilt für Kohlendioxid und Argon (Inertgase). Dies folgt aus der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zur Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten, die für unser Unternehmen bindend ist.
Für unsere ausländischen Kunden außerhalb des Marktes der Europäischen Union (wie Schweiz, Kuwait, Singapur, Indien etc.) stehen diese Dienstleistungen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
Von der oben genannten Einschränkung innerhalb des Marktes der Europäischen Union sind temporäre Lagerungen von Museumsgütern, Kirchen- und Kulturgut etc. in kontrollierten Atmosphären (Controlled Atmospheres) gegen negative Umwelteinflüsse (Klimaeinwirkungen, Korrosion, Physikalische Veränderungen) nicht betroffen.
Binker Materialschutz GmbH, April 2018 © 2018

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