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Wir sind eine vom BfS zertifizierte Radon-Messstelle an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen sowie in Wasserwerken: Kontaktieren Sie uns bitte unter info@binker.de

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Radon in Sachsen: Der Freistaat Sachsen und die Europäische Union fördern investive Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen in Bestandsbauten. Wir erstellen Ihnen ein  qualifiziertes und fundiertes Angebot für eine förderfähige Sanierung und helfen Ihnen bei der Antragseinreichung! Siehe hier: SAB-Förderung

Gesetzliche Grundlagen, Normen

a) Holzschutz

Verbautes Holz bzw. Bauholz ist totes Material. Für Trockenholzschädlinge, wie Hausbock, Nagekäfer, Parkettkäfer usw. stellt es eine ökologische Nische dar. Das Bauholz wird von diesen befallen und verwertet. So wird es dem Naturkreislauf zurückgeführt. Um die Holzzerstörung zu vermeiden oder zu verhindern wird der "Holzschutz" angewendet. Hier unterscheidet man den "Vorbeugenden Holzschutz" vom "Bekämpfenden Holzschutz". Bei Vorbeugendem Holzschutz wird das noch nicht von Trockenholzschädlingen befallene Holz durch z.B. Imprägnierungen mit Holzschutzmitteln oder durch Holzvergütung gegen Befall geschützt. Beim Bekämpfenden Holzschutz werden die bereits im Holz vorhandenen Trockenholzschädlinge abgetötet, durch z.B. Chemische Maßnahmen, Heißluft oder Begasung. Diese Bekämpfenden Holzschutzmaßnahmen gegen Holzschädlinge unterliegen in ihrer Anwendung einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Regeln und Normen. Die wichtigsten sind nachfolgend aufgeführt:

Gefahrstoffverordnung: § 15e Schädlingsbekämpfung, insbesondere Anhang V Nr. 6, regelt die Anzeigepflicht, die Sachkunde für die Ausführung und die Dokumentation.

Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS:

  • TRGS 523: Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen (Sachkunde, UVV und Ausführung)
  • TRGS 512: "Begasungen"
  • TRGS 507: Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern
  • TRNS Technische Regeln und Normen der Schädlingsbekämpfung, "Gesundheits- und Vorratsschutz"
  • RAL-GZ 830 Holzschutzmittel - Gütesicherung
  • DIN EN 16636 "Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen - Anforderungen, Empfehlungen und Grundkenntnisse"
  • DIN EN 48 Holzschutzmittel - Bestimmung der bekämpfenden Wirkung gegenüber Larven von Anobium punctatum (De Geer) (Laboratoriumsverfahren)
  • DIN EN 1390 Holzschutzmittel - Bestimmung der bekämpfenden Wirkung gegenüber Larven von Hylotrupes bajulus (Linnaeus) - Laboratoriumsverfahren
  • DIN EN 370 Holzschutzmittel; Bestimmung der auf Schlupfverhinderung beruhenden bekämpfenden Wirksamkeit gegenüber Anobium-punctatum (De Geer)
  • DIN EN 14128 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Anforderungen an bekämpfend wirkende Holzschutzmittel, wie sie durch biologische Prüfungen ermittelt werden
  • DIN 68 800:
    • DIN 68800-1, Teil 1: Allgemeines
    • DIN 68800-2, Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau
    • DIN 68800-3, Teil 3: Vorbeugender chemischer Holzschutz
    • DIN 68800-4, Teil 4: Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten

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Warum Holzschutz ?

Holz ist einer der ältesten Baustoffe der Menschheit und hat sich über Jahrhunderte im Innen- und Außenbau bewährt. Neben all seinen Vorteilen kann Holz jedoch von Schädlingen befallen werden.

Zu diesen Schädlingen zählen:

  • Fäulnispilze (z.B. Porenschwamm oder Hausschwamm), die Holz in der Substanz zerstören,
  • Bläuepilze, die Holz bleibend verfärben,
  • Insekten (z.B. Hausbock oder Nagekäfer), deren Larven ("Holzwurm") das Holz als Nahrung verwerten und damit zerstören.

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Holzschutz dient der Vermeidung von Schäden durch Pilze und Insekten, um die folgenden Ziele zu erreichen:

  • Bewahrung vor Verletzungen durch geschädigte Holzbauteile.
  • Bewahrung von materiellen Werten: Verlängerung der Gebrauchsdauer.
  • Geringere Entnahme des Rohstoffes Holz. Möglichen Schädigungen des Holzes kann durch 3 Maßnahmen begegnet werden:
  • Bauliche Maßnahmen. Vereinfacht gesagt: Achten Sie bei der Konstruktion darauf, dass das Holz nicht feucht wird oder mit Erde in Berührung kommt, um seine Zerstörung zu vermeiden.
  • Auswahl geeigneter Holzarten. Manche Hölzer, wie z.B. das Kernholz der Eiche, sind weitgehend schädlingsfest. Andere Holzarten, wie z.B. Fichte, können dagegen leicht befallen werden.
  • Anwendung von Holzschutzmitteln.

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Ist eine Gefährdung des Holzes gegeben und reichen die beiden vorgenannten Möglichkeiten zum Holzschutz nicht aus, ist der Einsatz eines Holzschutzmittels ratsam, erforderlich oder für manche Bauteile (z.B. Brücken) auch vorgeschrieben.

Wenn der Holzbauteil keine tragende Funktion hat, die Gebrauchsdauer kurz ist und der Holzbauteil von geringem Wert ist, sollten Sie auch den Verzicht auf chemischen Holzschutz in Betracht ziehen.

DIN 68 800 "Holzschutz"

Die Standardrichtlinien nach dem Stand der Technik sind die entsprechenden DIN Vorschriften mit ihren Ausführungsanweisungen und Anwendungsbestimmungen. Im Holzschutz ist es die DIN 68 800, insbesondere Teil 4 für den bekämpfenden Holzschutz und Teil 3 für vorbeugende chemische Holzschutzmaßnahmen. In der neuen DIN 68 800 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen besteht, wenn eine Gefährdung durch Insekten oder Pilze vorliegt. Die Gefährdung wird entsprechend den fünf Gefährdungsklassen 0, 1, 2, 3 und 4 eingeordnet. Sie wurden mittlerweile in Gebrauchsklassen umbenannt.

Was versteht man unter Gebrauchsklassen?

Holzbauteile können verschieden stark gefährdet sein, je nach den Bedingungen am Einsatzort. Eine höhere Holzfeuchtigkeit begünstigt das Wachstum von Pilzen. Welche Gefährdungen des Holzes unter welchen äußeren Bedingungen zu erwarten sind, erfahren Sie aus der nachstehenden Tabelle der "Gebrauchsklassen". Dort finden Sie auch die im Normalfall erforderliche Wirksamkeit eines Holzschutzmittels für den Einsatz in der jeweiligen Gefährdungsklasse.

Gebrauchsklassen nach DIN 68800

GK Anwendungsbereiche Anforderungen an Holzschutzmittel
0 Räume mit üblichem Wohnklima:  Holzbauteile durch Bekleidung abgedeckt oder zum Raum hin kontrollierbar Keine
1 Innenbauteile (Dachkonstruktionen, Geschoßdecken, Innenwände) und gleichartig beanspruchte Bauteile, relative Luftfeuchte < 70% Insektenvorbeugend
2 Innenbauteile, mittlere relative Luftfeuchte > 70%, Innenbauteile (im Bereich von Duschen) wasserabweisend abgedeckt, Außenbauteile ohne unmittelbare Wetterbeanspruchung

Insektenvorbeugend
pilzwidrig

3 Außenbauteile ohne Erd- und/oder Wasserkontakt, Innenbauteile in Nassräumen Insektenvorbeugend
pilzwidrig
4 Holzteile mit ständigem Erd- und/oder Süßwasserkontakt, auch bei Ummantelung Insektenvorbeugend
pilzwidrig
witterungsbeständig
moderfäulewidrig

 

Bei welchem Holzeinsatz ist von welcher Holzgefährdungsklasse auszugehen?

Wählen Sie hier das Anwendungsgebiet oder den Einsatz des Holzes und sehen Sie, ob und welche Gefährdungsklasse vorliegen kann.
Für Holz als tragendes Bauteil muss entweder ein konstruktiv baulicher Holzschutz oder ein chemischer Holzschutz vorliegen.

Baulicher Holzschutz

Definition:
Der bauliche Holzschutz umfasst alle vorbeugenden konstruktiven und bauphysikalischen Maßnahmen mit denen eine unzuträgliche Feuchteänderung der verwendeten Holzbauteile und Holzwerkstoffe - und die daraus resultierenden Schäden - verhindert werden sollen.

Ziele:
Vermeidung chemischer Schutzmaßnahmen.
Vermeidung eines unzulässig hohen Feuchtegehaltes und einer zu starken Änderung der Holzfeuchte

Weitere Grundforderungen bei Befall von Schadorganismen:
Wenn verbautes Holz oder Holzwerkstoffe von Pilzen befallen sind oder Lebendbefall durch holzzerstörende Insekten aufweisen und der Befall tragende und/oder aussteifende Bauteile gefährdet, müssen geeignete Maßnahmen zu deren Bekämpfung ergriffen werden.
Bei Befall durch Pilze sind auch bei nicht tragenden Bauteilen Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich.

Sach- und Fachkenntnis:
Die Bekämpfungsmaßnahmen erfordern grundlegende Kenntnis und Erfahrungen.
Sie dürfen daher nur von qualifizierten Fachfirmen bzw. Fachleuten ausgeführt werden, die über die erforderliche Ausrüstung verfügen.

Geprüfte Holzschutzmittel:
Für tragende Holzbauteile fordert die Norm den Einsatz von Holzschutzmittel mit einem Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Dabei stellen die Bewertung von Wirksamkeit, gesundheitlicher Unbedenklichkeit und Umweltverträglichkeit eine Einheit dar.

 

b) Vorratsschutz

Vorratsschutz ist ein Teilgebiet des Pflanzenschutzes. Vorratsschutz bedeutet Vorräte (vor allem Weizen, Getreide, Mais, aber auch Tabak usw.) und damit enorme Werte zu schützen, d.h. Schäden und Verluste an ihnen zu vermeiden. Vor allem schädliche Insekten, Milben und Schimmelpilze bedrohen die Vorräte.
Vorratsschutz beginnt bereits mit dem Einlagern der Vorräte, aber auch noch bei der Verarbeitung z.B. in Kunstmühlen. Sorgfältig auf Vorratsschädlinge kontrollierte Wareneingänge und Läger, Produktionsräume usw. in einwandfreiem Hygienezustand, d.h. ohne Schädlingsbefall und Baumängel, sind somit unerlässlich. Erforderlich wird damit aber auch eine permanente Überwachung, um einen eventuellen Schädlingsbefall möglichst frühzeitig zu erkennen und um deren Verbreitung zu verhindern. Routinemäßige Reinigung, wachsame Mitarbeiter, installierte Monitoring Systeme, regelmäßige visuelle Kontrollen usw. helfen dabei.

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Gesetzliche Grundlage

In Deutschland ist das Pflanzenschutzgesetz die gesetzliche Grundlage des Pflanzenschutzes. Es definiert Pflanzenschutz als:

  • den Schutz der Pflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen,
  • den Schutz der Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen (Vorratsschutz), einschließlich der Verwendung und des Schutzes von Tieren, Pflanzen undMikroorganismen, durch die Schadorganismen bekämpft werden können.

Wichtig dabei ist Integrierter Pflanzenschutz: Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird (JKI, Berlin: http://www.jki.bund.de/de/startseite/institute/oekologische-chemie-pflanzenanalytik-vorratsschutz.html).

Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Die gute fachliche Praxis dient insbesondere:

  • der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen durch
    • vorbeugende Maßnahmen
    • Verhütung der Einschleppung oder Verschleppung von Schadorganismen
    • Abwehr und Bekämpfung von Schadorganismen
  • der Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung, das Lagern und den sonstigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können.

Zur guten fachlichen Praxis gehört auch, dass die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden.

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Diese und weitere Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes legen somit die Regeln fest, nach denen die Maßnahmen des Pflanzenschutzes in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft sowie im Vorratsschutz durchzuführen sind. Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, muss dafür die erforderliche Zuverlässigkeit und die dafür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse haben. Im Haus- und Kleingartenbereich dürfen Pflanzenschutzmittel nur angewandt werden, wenn diese Mittel speziell dafür zugelassen sind (http://de.wikipedia.org/wiki/Pflanzenschutz). In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf das Pflanzenschutzmittelverzeichnis. Hiernach ist auch das von uns bei Präzisionsbegasungen angewendete Begasungsmittel Profume® (Sulfuryldifluorid) als zugelassenes Pflanzenschutzmittel aufgeführt. Die Rückstands-Höchstmengenverordnung wird dabei ebenso eingehalten (RHmV = Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen).

 

c) Gesundheits- und Hygieneschutz

Hygieneschädlinge oder Gesundheitsschädlinge stellen ein Risiko für die Gesundheit des Menschen (und Nutztiere) dar: Ein Gesundheitsschädling ist gemäß des Infektionsschutzgesetzes (IfSG: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen) ein Tier, das Krankheitserreger auf den Menschen übertragen kann. Die Gefahr von Krankheiten oder Übertragung der Krankheitserreger durch Hygieneschädlinge oder Gesundheitsschädlinge auf den Menschen kann dabei auf verschiedene Weise geschehen:

  • Schädlinge können den Menschen mit Erregern infizieren ( Blutsaugen bei z.B. Taubenzecken).
  • Lebensmittelverseuchung durch Gesundheitsschädlinge mittels Rückstände von Schädlingen, wie Milbenreste, Kot oder Ausscheidungen (Hausstaubmilben)
  • Ausscheidungen von Hygieneschädlingen können Allergien (Übertragung von Allergenen) hervorrufen

Viele Hygieneschädlinge oder Gesundheitsschädlinge gehören dem Stamm der Gliederfüßler (Arthropoden) an, wie Insekten und Spinnentiere (Milben, Zecken). Aber auch Schadnager (Ratten und Mäuse) können Lebensmittel durch Urin und Kot verunreinigen. Krankheitserreger können so auf den Menschen übertragen werden. Hygieneschädlinge sind somit Vektoren, also Insekten und Tiere mit Vektoreigenschaften, d.h. der Schädling ist Überträger von Infektionskrankheiten oder auslösenden Krankheitserregern, --aber ohne selbst daran zu erkranken.

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Die wichtigsten Hygieneschädlinge oder Gesundheitsschädlinge sind Ratten und Mäuse, Flöhe, Stechmücken, Fliegen und Bremsen, Wanzen, Milben und Zecken und vor allem Schaben. Einige können beim Menschen schere Krankheiten wie Borreliose, Gehirnhautentzündung (Meningitis), Milzbrand, Salmonellosen und Tuberkulose verursachen.

Insekten können aber auch regelrechte Plagegeister sein, wie Stechmücken, Messingkäfer und Kugelkäfer. Letztere verursachen u.U. sogar Psychosen durch massenhaftes Auftreten in Wohnungen.

Allgemeine Informationen

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